Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Hüttenfeld
Die evangelische Kirche hat eine demokratische Struktur. Jedes Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Kirchenvorstände gewählt, das letzte Mal im Sommer 2021. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre oder älter und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. In Hüttenfeld sind es derzeit sieben gewählte Mitglieder. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied im Kirchenvorstand. Jede Stimme eines Vorstandsmitgliedes hat bei Entscheidungen das gleiche Gewicht.
Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder des Kirchenvorstandes durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern. Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Kindergarten, den unsere Gemeinde unterhält. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
In einer kleinen Gemeinde wie Hüttenfeld, die nicht viele Angestellte hat, muss so manche Tätigkeit von den Männern und Frauen des Kirchenvorstandes selbst übernommen werden.
Seit einigen Jahren haben wir keinen Küster mehr; dessen Aufgaben und auch den des Lektors im Gottesdienst haben die Kirchenvorsteher im Wechsel übernommen. Sie sind auch unter den Austrägern des Gemeindebriefes oder stehen als Ersatzleute bereit. Besonders umfangreich und wichtig ist ihr Engagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Gemeindefesten und anderen gruppenübergreifenden Veranstaltungen.