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Die kirchliche Trauung

Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Hei­rat. Sie ist ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versam­mel­ten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche.

Im Traugottesdienst trägt das Brautpaar seine Entscheidung füreinander nach außen. Der Pfarrer unterstreicht dies, indem er den Traugottesdienst individuell gestaltet. Besonders deutlich wird dies in der Traupredigt, in der ein persönlicher Trauspruch nach Wahl ausge­legt wird und etwas vom bisherigen Werdegang der Ehepartner und ihrer Beziehung an­klingt. Bei der Gestaltung des Gottesdienstes kann das Brautpaar z. B. durch die Auswahl der Lieder mitwirken.

Die Eheschließung vor der Gemeinde besagt, dass persönliches Glück andere berührt und ein glückliches Paar für die Gemeinschaft ein Segen sein kann. Das gilt wechselseitig: Auch die mitfeiernde Gemeinde begleitet das Paar auf seinem Lebensweg.

In einer kirchlichen Trauung hört das Brautpaar Gottes Wort und empfängt Gottes Segen für seinen gemeinsamen Lebensweg. Die Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Kraft und Zuversicht – auch zum Leben zu zweit oder als Familie.

Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gemeindebüro auf.

Infos der Landeskirche zur kirchl. Trauung